Den Haag - Elfenbeinküste
Staatsanwälte legen Berufung wegen Freispruchs von Gbagbo ein

Den Haag – Staatsanwälte am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag haben Berufung gegen den überraschenden Freispruch für den ehemaligen Präsidenten der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, angekündigt. Dieser muss daher in Haft bleiben.
Publiziert: 17.01.2019 um 03:43 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2019 um 08:50 Uhr
Der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, muss nach einigen juristischen Manövern am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag in Haft bleiben.
Foto: KEYSTONE/EPA ANP POOL/PETER DEJONG / POOL

Die Staatsanwaltschaft sei "entschlossen, Berufung einzulegen", heisst es in einem Gerichtsdokument, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Die angekündigte Freilassung des 73-Jährigen wurde derweil nach einem juristischen Hin und Her gestoppt - der Ex-Präsident bleibt damit vorerst in Haft.

Berufung wegen Fluchtrisiko

Der IStGH hatte Gbagbo am Dienstag wegen mangelnder Beweise vom Vorwurf der Verbrechen gegen die Menschlichkeit freigesprochen. Die Richter ordneten auch die Freilassung Gbagbos an, verschoben diese aber, um zuvor die Einwände der Staatsanwälte anhören zu können.

Diese verwiesen auf ein "konkretes Risiko", dass der ehemalige Staatschef im Falle einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zurückkommen würde. Am Mittwoch entschied das Gericht zunächst, dass es bei der Freilassung des Ex-Staatschefs bleibe. Nach einem erneuten Widerspruch der Staatsanwaltschaft ordneten die Richter dann aber an, dass Gbagbo vorerst inhaftiert bleibt. Dieser kann bis zum heutigen Donnerstagmittag Berufung gegen diesen Entscheid einlegen.

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht

Gbagbo war der erste ehemalige Staatschef, der in Den Haag vor Gericht stand. Er musste sich seit 2016 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mordes, Vergewaltigung und der Verfolgung politischer Gegner bei blutigen Unruhen nach seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2010 verantworten.

Der Ex-Präsident und sein ehemaliger Milizenchef Charles Blé Goudé plädierten auf nicht schuldig. Auch Goudé wurde am Dienstag freigesprochen. Auch er bleibt vorerst inhaftiert.

Während der Unruhen wurden in dem westafrikanischen Land mehr als 3000 Menschen getötet. Der IStGH konnte aber keinen Beweis erkennen, dass es einen "Plan" zur Anstachelung zu der Gewalt gab.

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