Richter Scott Gordon lehnte am Montag (Ortszeit) in Los Angeles Roman Polanskis (83) Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens ab, wie aus Gerichtsakten hervorging. Die Anwälte des Oscar-Preisträgers hätten keine «ausreichend glaubwürdigen, zulässigen Beweise» für eine Einstellung des Verfahrens vorgelegt, schrieb Gordon in seiner 13-seitigen Begründung.
Polanskis Anwalt Harland Braun hatte das Gericht aufgefordert, wenigstens die ungefähre Dauer der Haftstrafe zu nennen, die seinem Mandanten in den USA drohe.
Im Jahr 1977 war Polanski unter Verdacht geraten, im Haus des US-Schauspielers Jack Nicholson eine 13-Jährige unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Der polnisch-französische Filmemacher sass 42 Tage im Gefängnis, kam auf Kaution frei - und setzte sich 1978 nach Frankreich ab.
Seitdem hat Polanski die USA aus Angst vor Inhaftierung nicht mehr betreten. Die Schweizer Justiz stellte den Regisseur 2009 auf US-Ersuchen zehn Monate lang unter Hausarrest, ehe sie das Auslieferungsgesuch der USA ablehnte. (SDA)