Einschränkungen für Proteste
Boris Johnson scheitert mit Polizeigesetz

Die britische Regierung von Boris Johnson ist mit dem Versuch, das Demonstrationsrecht in Grossbritannien erheblich einzuschränken, vorerst gescheitert.
Publiziert: 18.01.2022 um 06:45 Uhr
|
Aktualisiert: 18.01.2022 um 12:52 Uhr
Eine Demonstrantin in London hält während des «Kill the Bill»-Marsches ein Schild in ihren Händen. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa
Foto: Dominic Lipinski

Mit grosser Mehrheit lehnte das Oberhaus im Entwurf des geplanten neuen Polizeigesetzes mehrere vorgesehene Einschränkungen für Proteste, beispielsweise wegen Lärmbelästigung, ab. Mit dem sogenannten Police, Crime, Sentencing and Courts Bill will die Regierung aufsehenerregende Klima- und Antirassismusproteste in die Schranken weisen. Das geplante Gesetz soll der Polizei weit gefasste Rechte geben, um bei Demonstrationen Auflagen zu erteilen, selbst wenn es sich nur um eine einzige Person handelt. Zuwiderhandlungen sollen hart bestraft werden.

Einschränkungen des Demonstrationsrechts sind zu vage

Kritiker fürchten, die vage gehaltenen Vorschriften und Befugnisse für die Polizei könnten Anlass geben, jegliche Demo als unrechtmässig aufzulösen. Wenn man nicht mehr auf der Strasse mit Lärm seinen Ablehnung über das Handeln der Regierung zum Ausdruck bringen könne, seien die «Menschenrechte ernsthaft infrage gestellt», sagte das konservative Oberhaus-Mitglied John Gummer. Der Bischof von Leeds Nick Baines, der ebenfalls im House of Lords sitzt, mahnte, der Protest Mahatma Ghandis und Nelson Mandelas, die auf dem Platz vor dem britischen Parlament mit Statuen geehrt werden, hätte unter diesen Umständen nicht stattfinden können.

Der Gesetzentwurf hatte am Montag die letzte Stufe der Debatte im Oberhaus erreicht und kehrt damit wieder ins Unterhaus zurück. Dort hatte die Regierung Johnsons den Entwurf mit ihrer Mehrheit durchgesetzt. Erwartet wird, dass die Änderungen der Lords dort wieder weitgehend rückgängig gemacht werden.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?