Ein Jahr auf Bewährung
Falsche Cousine von Germanwings-Opfer verurteilt

Eine 35-jährige Frau wurde wegen Betruges vom Kölner Amtsgericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Sie hat sich als Cousine eines Opfers des Germanwings-Absturzes ausgegeben.
Publiziert: 26.10.2016 um 15:19 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:49 Uhr
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Die Suche nach Leichen- und Flugzeugteilen bei der Absturzstelle: Das Gebiet ist schwer zugänglich.
Foto: Keystone/Reuters/AP

Rund eineinhalb Jahre sind seit dem tragischen Germanwings-Absturz vergangen. Co-Pilot Andreas Lubitz (†27) hatte die Maschine am 24. März 2015 willentlich an einer Felswand in den französischen Alpen zerschellen lassen. 150 Menschen sind dabei ums Leben gekommen. 

Unmittelbar nach dem Unglück hatte sich dann eine 35-Jährige Frau aus dem deutschen Beverungen bei der speziell eingerichteten Hotline der Fluggesellschaft gemeldet und behauptet, die Cousine einer verstorbenen Lehrerin zu sein.

Nach der Tragödie hatte der Mutterkonzern Lufthansa den Angehörigen angeboten, unkompliziert und unbürokratisch zur Absturzstelle zu reisen, schreibt der WDR.

Die Scheinverwandte nahm das Angebot zwei Mal in Anspruch. Beide Male hatte sie eine andere männliche Internet-Bekanntschaft als Begleitung dabei. Beim zweiten Mal nahm sie sogar ihre Kinder mit und blieb fünf Tage länger als zuvor in Marseille, schreibt die «Süddeutsche Zeitung». Für die Lufthansa entstanden so Kosten in der Höhe von 16'000 Euro.

Schwindel aufgeflogen

Doch nicht nur das: Vor dem zweiten Flug soll sich die Frau ein «Trauer-Tattoo» stechen lassen haben – mit dem Datum und der Uhrzeit des Absturzes sowie der Flugnummer und den Koordinaten der Absturzstelle. 

Vor Ort in Frankreich nahm die Frau zudem die psychologische Hilfe für die Trauernden entgegen. Ein Mitarbeiter des Krisenteams entdeckte den Schwindel schliesslich, als sie sich in Widersprüche verstrickte. 

Motiv immer noch unklar

Man fand heraus: Sie war gar nicht mit der verstorbenen Lehrerin verwandt. Deshalb stand die 35-Jährige nun wegen zweifachem Betrug vor dem Kölner Amtsgericht. Sie wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. 

Die Angeklagte konnte wegen einer Erkrankung jedoch nicht am Prozess dabei sein, berichtet die «Süddeutsche Zeitung». Über das Motiv für den Schwindel besteht nach wie vor Unklarheit. (vac)

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