Ein grosser Teil ist bis heute unauffindbar
Kurioser Fall um Kelten-Goldschatz landet in Bayern vor Gericht

Vier Männer werden beschuldigt, in Deutschland mehrere Goldmünzen aus der Keltenzeit gestohlen zu haben. Ein Grossteil des Schatzes ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich offenbar um Berufsverbrecher.
Publiziert: 03.09.2024 um 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 03.09.2024 um 11:37 Uhr
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Der Fall um den Kelten-Goldschatz von Manching landet vor Gericht.
Foto: HANDOUT
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AFPAgence France Presse

Die Staatsanwaltschaft im bayerischen Ingolstadt hat im Zusammenhang mit dem spektakulären Diebstahl des Kelten-Goldschatzes aus dem Kelten-Römer-Museum in Manching Anklage erhoben. Vier Männern werde schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Sie sollen im November 2022 zunächst das Telefonnetz von Manching lahmgelegt haben, um dann die Goldmünzen aus der Keltenzeit unbemerkt stehlen zu können.

Die gestohlenen Münzen waren der grösste keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts, sie stammten aus der Zeit um etwa 100 vor Christus. Von dem etwa 3,74 Kilogramm schweren Goldschatz konnten nur etwa 500 Gramm bei einem Angeschuldigten in zusammengeschmolzener Form gefunden werden, der Rest blieb bisher unauffindbar. Die vier Tatverdächtigen wurden im Juli vergangenen Jahres gefasst. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Alle vier Männer verweigern bisher die Aussage.

Diebe waren Serientäter

Nach Einschätzung der Ermittler handelt es sich bei den deutschen Verdächtigen um Berufsverbrecher, die Teil einer Bande aus Mecklenburg-Vorpommern sind und ausweislich der Ermittlungen seit Jahrzehnten nach derselben Methode vorgehen. Dabei sollen sie vor einem Einbruch Verteilerkästen oder Verteilerhäuser der Telekom sabotiert haben, um das Internet und Telefon in der Umgebung lahmzulegen und so Alarmanlagen unbrauchbar zu machen. Anschliessend begingen sie ihre Einbrüche.

Den vier Beschuldigten wird ausser der Tat in Manching in 30 weiteren Fällen Diebstahl vorgeworfen. Dabei sollen sie in Supermärkte, Zulassungsstellen, Schnellrestaurants und Tankstellen eingestiegen sein.

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