Ein Geschworener war dagegen
Keine Todesstrafe für den Batman-Killer

James Holmes (27) büsst für das Blutbad in einem Kino in Aurora nicht mit dem Leben. Weil sich die Geschworenen nicht einstimmig für die Todesstrafe aussprachen, kommt er lebenslänglich hinter Gitter.
Publiziert: 08.08.2015 um 08:02 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 12:51 Uhr
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James Holmes (27) wurde gestern verurteilt.
Foto: Reuters

Die Mutter von Amok-Schütze James Holmes (27) brach in Tränen aus, als der Entscheid der Jury gestern am Gericht von Centennial verlesen wurde. Ihr Sohn soll lebenslänglich hinter Gitter, hatte sie entschieden. Ohne Bewährung.

Damit entgeht Holmes, der bei einer Batman-Premiere 2012 ein Blutbad anrichtete, der Todesstrafe. Die zwölf Geschworenen sprachen sich nach über sechsstündiger Beratung nicht einstimmig für ein Todesurteil aus, was nötig gewesen wäre. Die definitive Urteilsverkündung durch den Richter soll Ende August erfolgen.

Attentäter nahm Urteil regungslos hin

Holmes nahm das Strafmass ohne Regung zur Kenntnis. Nach Verlesung der Entscheidung stand er mit Händen in den Hosentaschen zwischen seinen Verteidigern und blickte zu Boden.

Emotionaler nahmen Angehörige, Holmes' Verteidiger und Polizisten, die damals im Einsatz gestanden waren, das Urteil entgegen. Ein Mann sprang bei Verlesung der Strafe laut einem Bericht der «Denver Post» von seinem Platz auf und stürmte aus dem Saal - Richter Samour hatte darum gebeten, bei emotionalen Ausbrüchen vor die Tür zu gehen.

Jüngster Opfer war erst sechs Jahre alt

Holmes hatte im Juli 2012 zwölf Menschen in dem Kino erschossen und 70 zum Teil schwer verletzt. Er war zunächst unbewaffnet in das Kino gekommen, dann während des Films herausgeschlichen und mit militärischer Ausrüstung wie Helm und Schutzkleidung zurückgekommen. Einige Zuschauer hielten ihn für einen Fan mit Kostüm. Dann schoss er erst mit einer Schrotflinte, dann einem Sturmgewehr und schliesslich einer Pistole in die Menge.

Das jüngste Opfer war eine Sechsjährige, ihre Mutter ist seit dem Attentat fast völlig gelähmt und hatte einige Tage nach dem Amoklauf eine Fehlgeburt erlitten.

In 165 Fällen angeklagt und verurteilt

Die Verteidigung hatte gefordert, Holmes in eine Psychiatrie einzuweisen. Die Staatsanwaltschaft strebte dagegen die Todesstrafe an und klagte Holmes 165 Mal an: Für jeden der zwölf Toten war Holmes des Mordes und des Totschlags angeklagt, für jeden der 70 Verletzten des versuchten Totschlags und versuchten Mordes - ergibt 164 Fälle. Der letzte und 165. Fall bezog sich auf die Sprengsätze, mit der er seine Wohnung versehen hatte.

Vor drei Wochen war Holmes in allen Punkten schuldig gesprochen worden. Es folgte eine zweite Phase des Prozesses, in der mildernde Umstände geprüft wurden. Die Geschworenen hätten dann die Todesstrafe ausschliessen können und Holmes hätte automatisch eine lebenslange Haftstrafe ohne Chance auf Bewährung bekommen.

Das Kinomassaker in Colorado war der schwerwiegendste Vorfall seit dem Amoklauf eines Militärpsychologen auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas mit 13 Toten und 32 Verletzten im November 2009. Fünf Monate nach Holmes' Tat starben bei einem Amoklauf an einer Grundschule in Newtown im Bundesstaat Connecticut 27 Menschen, darunter 20 Kinder. (SDA/lha)

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