Ehemaliger Krypto-Star
Staatsanwälte fordern jahrzehntelange Haft für Bankman-Fried

US-Staatsanwälte haben für den wegen Betrugs verurteilten Kryptowährungs-Unternehmer Sam Bankman-Fried für 40 bis 50 Jahre gefordert. Zur Begründung verwiesen sie in ihrem Antrag am Freitag unter anderem auf Anlegerverluste von mehr als zehn Milliarden Dollar.
Publiziert: 16.03.2024 um 09:59 Uhr
Die Ankläger warfen dem Unternehmer Sam Bankman-Fried auch vor, wiederholt unter Eid gelogen zu haben. (Archivbild)
Foto: Seth Wenig

Der 32-jährige Gründer der Kryptowährungs-Börse FTX war im November von Geschworenen schuldig gesprochen worden. Schöpft Kaplan die vorgesehenen Strafen bei allen Anklagepunkten aus, könnten es mehr als 100 Jahre Gefängnis werden. Bankman-Frieds Anwälte schlugen rund sechs Jahre Haft vor.

FTX, einer der grössten Handelsplätze für Kryptogeld wie Bitcoin, war Ende 2022 spektakulär zusammengebrochen. Bankman-Fried wurde auf den Bahamas festgenommen und an die USA ausgeliefert.

Während das Geschäft mit Kryptowährungen kompliziert sein kann, lässt sich der Betrugsfall am Ende in drei Wörtern zusammenfassen: Veruntreuung von Kundenvermögen. Bankman-Fried hatte auch einen Hedge-Fonds namens Alameda Research, der riskante Geschäfte machte und sich Mittel bei FTX lieh. Eigentlich hätten für solche Geschäfte Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Es gab auch Computersysteme, die dafür sorgen sollten. Doch diese Software machte eine heimliche Ausnahme für Alameda. Dadurch konnte der Hedge-Fonds bei FTX so tief ins Minus gehen, wie er wollte. Doch die Alameda-Geschäfte gingen schief - und in der FTX-Kasse klaffte ein Milliarden-Loch.

Bankman-Fried sagte vor Gericht, er habe die finanzielle Lage seiner Unternehmen nur teilweise verstanden. Die Staatsanwälte hielten ihm jedoch «unübertroffene Gier» vor und betonten, angesichts der «historischen» Dimension des Verbrechens müsse die Strafe angemessen hoch ausfallen. Das solle auch «Respekt vor dem Gesetz fördern». Die Ankläger warfen Bankman-Fried auch vor, wiederholt unter Eid gelogen zu haben. Sollte der Richter ebenfalls zu diesem Schluss kommen, könnte die Strafe höher ausfallen.

(SDA)

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