EDA verfolgt Entwicklung «aufmerksam»
Trumps Einwanderungs-Dekret gilt auch für die Schweiz

Sein Dekret kennt keine Gnade. Von der neuen Einwanderungs-Bestimmung sind auch Personen aus der Schweiz betroffen. Eine Forscherin musste es am eigenen Leib spüren.
Publiziert: 28.01.2017 um 21:31 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:50 Uhr
Foto: KEY

Donald Trump will die Einreise von Flüchtlingen und Migranten in die USA einschränken. Per Dekret – ohne Abstimmung im Parlament – ordnete er an, dass die Visa-Vergabe an Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern untersagt wird. Der Erlass gilt für sechs Länder vorerst für 90 Tage, für Syrien aber auf unbestimmte Zeit.

Ausnahmen gibt es kaum: Menschen mit einer legalen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung («Green Card») sind davon betroffen. Aber auch Personen mit einer Doppelbürgerschaft für Syrien, Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia und Sudan dürfen nicht mehr einreisen. Dies berichtet das «Wall Street Journal».

Davon sind auch Personen aus der Schweiz betroffen: Mehrere Schweizer Doppelbürger, die neben dem roten auch etwa einen iranischen oder irakischen Pass haben, erhalten per Trump-Dekret kein Einreise-Visum.

ETH-Forscherin kann Job nicht antreten

Davon betroffen war bereits ETH-Forscherin Samira Asgari. Die Iranerin aus Lausanne hätte heute nach Boston fliegen sollen, um an der Harvard Medical School eine Stelle anzutreten. Der Zutritt zum Flugzeug wurde ihr aber verweigert, wie «watson» schreibt. Asgari hat vom Schweizerischen Nationalfonds ein zweijähriges Stipendium für ihre Forschung erhalten.

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BLICK wollte wissen, wie der Bundesrat zur Einreisesperre für einen Teil der Schweizer steht. Das Aussendepartement nimmt das Dekret der US-Regierung zur Kenntnis. «Das EDA verfolgt die Entwicklungen und die entsprechenden Auswirkungen aufmerksam», schreibt EDA-Sprecherin Carole Wälti gegenüber BLICK. (pma)

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