Deutschland - USA
Deutsche Behörden ohne konkrete Hinweise auf NSA-Spionage

Karlsruhe – Die deutsche Bundesanwaltschaft hat keine konkreten Hinweise auf Spionage des US-Geheimdiensts NSA oder des britischen Geheimdiensts in Deutschland gefunden. Sie schloss deshalb ihre Untersuchungen ab.
Publiziert: 05.10.2017 um 11:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 07:10 Uhr
Der US-Geheimdienst NSA hat nach Erkenntnissen der deutschen Bundesanwaltschaft in Deutschland nicht spioniert (Archiv)
Foto: KEYSTONE/AP/PATRICK SEMANSKY

Die Behörde hatte abgeklärt, ob es zu einer möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung durch die Geheimdienste der beiden Länder gekommen war. Nach Abschluss ihrer Arbeit sieht die Bundesanwaltschaft keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen, wie sie am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Die Untersuchungen und die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags hätten «keine belastbaren Anhaltspunkte» dafür ergeben, dass die Geheimdienste «das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen», erklärte die Bundesanwaltschaft.

Auch die sogenannten Snowden-Dokumente hätten keine «konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland» ergeben.

Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden hatte mit seinen Enthüllungen über NSA-Spähprogramme für erhebliches Aufsehen gesorgt. Daraufhin wurde im Untersuchungsausschuss untersucht, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden. Die NSA soll auch das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel angezapft haben.

Den vorliegenden Unterlagen ist laut Bundesanwaltschaft zwar zu entnehmen, über welche Techniken und Fähigkeiten US-Dienste verfügen. Es gab demnach aber keine Belege dafür, dass diese Techniken «zielgerichtet» gegen Deutschland eingesetzt wurden. Die Dokumente ergäben insbesondere «keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmassnahmen».

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