Er stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe - mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
«Der Gedanke einer 'Majestätsbeleidigung' stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht», betonte Justizminister Heiko Maas. Die Regelung sei veraltet und überflüssig.
«Die Beleidigungen von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar - aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch», fügte er hinzu. Das Parlament muss der Abschaffung noch zustimmen.
Paragraf 103 war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieser Gesetzesregelung 2016 ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen «Schmähgedichts» angestrengt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen Böhmermann. Die Ermittlungen waren eingestellt worden.