Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen bestehe kein dringender Tatverdacht, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit. Es werde aber weiter gegen den Mann ermittelt.
Dagegen bleibt der zweite Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Gegen den 23 Jahre alten Syrer bestehe weiter dringender Tatverdacht, betonte die zuständige Staatsanwältin. Die Umstände, die den Erlass eines Haftbefehls wegen gemeinschaftlichen Totschlags begründeten, hätten sich im Lauf der Ermittlungen gegen den Mann noch weiter verdichtet, hiess es in einer Mitteilung. Zeugen hätten den Syrer als einen derjenigen erkannt, der ein Messer mit sich geführt habe.
Der Rechtsanwalt des aus der Untersuchungshaft entlassenen Irakers betonte, es sei «ein Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft», dass sein Mandant einer der Mittäter gewesen sein könnte. «Das gravierend Schlimme an diesem Fall ist, dass die vollziehende Gewalt aber auch die Rechtsprechung, also in dem Fall die Gerichte, die Unschuldsvermutung im vorliegenden Falle über Wochen mit Füssen getreten haben», sagte Anwalt Ulrich Dost-Roxin.
Die Polizei habe zwar ein Messer mit Blutanhaftungen der Opfer gefunden. «Aber Fingerabdrücke meines Mandanten befanden sich daran nicht», sagte er.
Am 26. August waren am Rande des Chemnitzer Stadtfestes ein 35 Jahre alter Deutscher niedergestochen und zwei weitere Männer durch Messerstiche zum Teil schwer verletzt worden. Als dringend tatverdächtig gilt neben dem Syrer ein weiterer 22-jähriger Iraker, der per Haftbefehl gesucht wird. Nach ihm wird international gefahndet. Der Tatvorwurf lautet auf gemeinschaftlichen Totschlag.
Die gewaltsame Tod des 35-jährigen Deutschen hatte zu einer Reihe ausländerfeindlicher Proteste und Aufmärsche rechter Gruppierungen geführt. Gegen mehrere Personen laufen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zwei Männer sind wegen des Zeigens des Hitlergrusses bereits zu fünf Monaten Haft beziehungsweise acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Der aus der Untersuchungshaft entlassene 22 Jahre alte Iraker bekommt nach Angaben von Sachsens Innenminister Roland Wöller wohl keinen besonderen Polizeischutz. «Personenschutz für mutmassliche Straftäter ist aus meiner Sicht nicht vorgesehen», sagte Wöller. Der Anwalt des Irakers sagte dagegen, dass die Staatsanwaltschaft auf Anregung der Verteidigung Sicherheitsmassnahmen ergriffen habe. «Die halte ich für verhältnismässig und für gut», betonte Dost-Roxin.