Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr gilt aber weiter, wie es im Infektionsschutzgesetz nunmehr heisst.
Aufgehoben ist nun auch die gesetzliche Verpflichtung zu 3G-Zutrittsnachweisen am Arbeitsplatz. Künftig sollen die Unternehmen selbst die Gefährdungslage einschätzen und in betrieblichen Hygienekonzepten Schutzmassnahmen festlegen können.
Das Ende dieser 3G-Regeln gehört zu Änderungen der bundesweiten Rechtsgrundlage, die der Bundestag mit Stimmen der Ampel-Koalition am Freitag beschlossen hatte. Damit sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich.
Für regionale «Hotspots» können aber weitergehende Beschränkungen kommen, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Alle Länder wollen noch eine Übergangsfrist nutzen und bisherige Regeln bis längstens 2. April aufrechterhalten.
(SDA)