Angeklagt sind vier junge Deutsche (18, 18, 22, 24) und ein Franzose (23). Ihnen wird Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Weitere Anklagepunkte sind Mittäterschaft bei Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Verstoss gegen das Waffengesetz.
Laut Anklage waren am Morgen des 7. Juli 2017 rund 220 schwarz vermummte Personen durch die Elbchaussee von Hamburg gezogen, hatten Autos angezündet, Scheiben eingeschlagen und andere Zerstörungen angerichtet. Sie hinterliessen damit einen Schaden von mindestens einer Million Euro.
Hintergrund der Krawalle war die Kritik von Anhängern der linken Szene an dem parallel stattfindenden Treffen der G20-Staaten. Acht Menschen erlitten Schocks oder verletzten sich. Ein Busfahrer erlitt so schwere psychische Beeinträchtigungen, dass er sich der Anklage zufolge über mehrere Monate stationär behandeln lassen musste.
Der Aufmarsch von mehr als 200 vermummten Randalierern am Morgen des 7. Julis hatte die Polizei überrascht und trug massgeblich zu dem Eindruck bei, den Sicherheitskräften könnte zeitweise die Kontrolle entgleiten. Teilnehmer zündeten der Staatsanwaltschaft zufolge mindestens 19 Autos an, attackierten aber auch Menschen. Es gab acht Verletzte. Ausserdem wurden Häuser attackiert und beschädigt.
Die Verteidiger der Angeklagten argumentierten, die Polizei hätte einschreiten müssen, um ihren friedlichen Mandanten und anderen Teilnehmern des Aufzugs das Demonstrationsrecht zu sichern. "Der wesentliche Punkt ist: Das Ganze war eine Demonstration", sagte die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke.
Die Nicht-Anwendung des Demonstrationsrechts mache die gesamte Anklage nach deutschem Recht verfassungswidrig. Die rund 80 Zuschauer im Saal begrüssten und verabschiedeten die Angeklagten mit tosendem Applaus und Jubel.
Am Vorabend des Verfahrens demonstrierten nach Polizeiangaben in Hamburg rund 320 Sympathisanten der Angeklagten. Sie zogen am Montagabend bis vor das Untersuchungsgefängnis. Rund 1100 Beamte waren im Einsatz. Zwischenfälle oder Festnahmen gab es dabei nicht.
Der Prozess wird im Januar fortgesetzt. Für den Prozess sind zunächst Termine bis Mai angesetzt. Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten lange Gefängnisstrafen.