Für einen von der Parteispitze beantragten Parteiausschluss sah das Gremium keine ausreichende Grundlage. Edathy hätte dafür ein parteischädigender Verstoss gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden müssen. Edathy hatte einen Parteiaustritt abgelehnt.
Das parteiinterne Ordnungsverfahren gegen den Politiker war auf Antrag der SPD-Spitze am 24. Februar 2014 eingeleitet worden, bis zum Ende des Strafverfahrens am Landgericht Verden war es aber ausgesetzt worden.
Das Gericht hatte das Verfahren Anfang März gegen die Zahlung einer Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Edathy hatte zuvor zugegeben, Fotos und Videos mit nackten Jungen besessen zu haben.
Nach den Parteistatuten können Edathy und die Partei nun innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung schriftlich Berufung einlegen. Die Begründung dafür muss innerhalb eines Monats eingehen.