Der Vorsitzende des Zweiten Senats, Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle, eröffnete am Dienstag die Verhandlung. Der Antrag kommt diesmal nur vom Bundesrat (Länderkammer). Die deutsche Regierung und der Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.
Der erste Anlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) bis in die NPD-Spitze hinein Informanten hatte. Die Richter wollen sich nun gleich zu Beginn anschauen, ob diesmal alle sogenannten V-Leute rechtzeitig «abgeschaltet» wurden.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine rechtsextreme Partei mit stark fremdenfeindlichen und aggressiv-nationalistischen Positionen. Die Bundesländer machten in ihrem Verbotsantrag unter anderem geltend, dass Ideologie und Programm der NPD über weite Strecken «mit den Lehren des historischen deutschen Nationalsozialismus identisch» seien.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde erst zweimal eine Partei verboten, zuletzt 1956 die kommunistische KPD.