Deutschland
Deutsche Regierung will kriminelle Ausländer schneller ausweisen

Köln – Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas am Dienstag gemeinsam in Berlin mit.
Publiziert: 12.01.2016 um 14:29 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 17:00 Uhr

Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

«Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat», sagte de Maizière. Der Innenminister nannte die Ereignisse der Silvesternacht in Köln als einen Grund für die Verschärfungen.

In Köln und anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bislang ermittelte Tatverdächtige kommen fast ausschliesslich aus dem nordafrikanischen, in einigen Fällen auch aus dem arabischen Raum.

«Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden», sagte Maas. «Bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen.»

Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die «Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich», sagte de Maizière. «Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in allen Fallkonstellationen deutlich ab.»

Zukünftig liege ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sei - «unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war, und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.»

Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem «besonders schwerwiegenden» Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.

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