Deutsche ermitteln nicht bei «einfachen Delikten»
Polizei drückt bei Flüchtlingen ein Auge zu

Freibrief für kriminelle Flüchtlinge in Schleswig-Holstein? Die Polizeidirektion in Kiel hat entschieden, die Identität von Flüchtlingen bei «einfachen Delikten» nur zu ermitteln, wenn es nicht zu viele Umstände macht. Denn oft haben die Täter keine Papiere bei sich.
Publiziert: 28.01.2016 um 11:23 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 04:37 Uhr
Die Identität von Flüchtlingen ist für die Polizei oft schwer zu ermitteln.
Foto: Symbolbild Imago

Die Flüchtlingskrise entzweit Deutschland. Politik und Bevölkerung haben sich in die zwei Lager «Wir schaffen das» und «Die Belastungsgrenze ist erreicht» aufgeteilt. Erst gestern liess die Nachricht von einem vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) erfrorenen syrischen Flüchtling aufhorchen. Heute stellt sich heraus: Die Geschichte war frei erfunden.

Doch der nächste Skandal liess nicht lange auf sich warten. Diesmal im Kreuzfeuer der Kritik: Die Polizei. «Bild.de» hat heute offizielle Leitlinien der Polizeidirektion Kiel vom vergangenen Oktober öffentlich gemacht. «Dieses Polizei-Papier setzt ein Stück Rechtsstaat ausser Kraft», schreibt die Zeitung.

In der Anweisung an die Dienststellen wird deutlich, dass Flüchtlinge oft straffrei davonkommen sollen. Zumindest bei «einfachen/niedrigschwelligen Delikten (Ladendiebstahl/Sachbeschädigung)».

Teil der Ermittlungsarbeit fällt aus

Goodwill ist das nicht. Es liegt daran, dass die Personalien von Flüchtlingen oft nur schwer feststellbar sind. «So sind in der Vergangenheit Flüchtlinge nach Ladendiebstählen angetroffen worden, die weder über ein Ausweis- oder sonstiges Personaldokument verfügten, noch über die durch das Bundesamt für Flüchtlinge als Flüchtlinge und Asylsuchender grundsätzlich vorgesehene Personenerfassung», heisst es im Dokument.

Diese innert nützlicher Frist trotzdem festzustellen, überfordert die Polizei. Der Aufwand ist zu gross, die Aussicht auf Erfolg zu gering. Ein «Personenfeststellungsverfahren oder eine erkennungsdienstliche Behandlung» soll deshalb «regelmässig ausfallen». Bei «höherwertigen Straftaten (Faustregel: ab Körperverletzung und besonders schwerer Fall des Diebstahls)» laufen die Ermittlungen allerdings normal ab.

Die Verordnungen für Kiel sollen so lange in Kraft bleiben, bis im ganzen Bundesland Schleswig-Holstein ein einheitlicher Umgang mit dem Problem gefunden sei. 

Die Kieler Polizei verweist darauf, dass das entsprechende Rundschreiben bereits mit einem neuen vom Dezember 2015 ersetzt worden sei. Darin wird der Umgang mit kleinkriminellen Flüchtlingen aber nicht einmal mehr erwähnt. (lex) 

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