«Das gleicht schon fast einer Wüste»
Thurgauer Rentner rodet eigenen Wald für teure Bäume

Ein Rentner rodete im Kanton Thurgau seinen Wald. Er wollte sich eine Nussbaumplantage aufbauen – und zog schweres Geschütz auf. Doch das hätte er gar nicht tun dürfen. Also landete er vor Gericht und wurde verurteilt.
Publiziert: 28.06.2023 um 16:05 Uhr
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Ein übereifriger Rentner rodete sein Wald unerlaubterweise. Er wollte sich eine Nussbaumplantage aufbauen. Der Fall landete vor dem Bezirksgericht Weinfelden.
Foto: Zvg

Der verheerende Sturm Lothar, der Europa 1999 ins Chaos stürzte, brachte einen Ostschweizer Pensionär (88) angeblich auf eine besondere Idee. Nach dem Orkantief soll er sich dazu entschieden haben, seinen Wald in eine Nussbaumplantage umzuwandeln. Für dieses Unterfangen soll er den Wald acht Jahre später mit schweren Maschinen komplett gerodet haben. Die skurrile Geschichte landete jetzt vor Gericht, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen warf dem Waldbesitzer unberechtigte Rodung vor. Gefordert wurde eine Geldstrafe von insgesamt 13'000 Franken plus eine Busse von 5000 Franken.

Denn: Anhand von Luftbildern sei klar ersichtlich, dass sich der Wald von 1999 bis 2008 erholt hatte, 2011 seien dann Flächen zu erkennen, wo ganz klar Bäume fehlen würden, sagte der Staatsanwalt am ersten Verhandlungstag. 2017 folgte dann ein radikaler Kahlschlag. «Das ist kein Wald mehr, das gleicht einer Wüste», kommentierte der zuständige Staatsanwalt am ersten Verhandlungstag die Bilder, wie das «St. Galler Tagblatt» weiter berichtet. Es sei massiv eingegriffen worden. Man könne nicht einfach einen Wald roden und das mit einem Sturm begründen, der 20 Jahre her ist.

«Was ich verbrochen habe, ist mir noch nicht klar»

Als der Richter den Beschuldigten mit den Vorwürfen konfrontierte, winkte dieser ab. Die Unterstellungen seien falsch. Er habe den Wald nie gerodet. Grund für die Reduktion des Waldes und die Vermehrung der Nussbäume sei die natürliche Selektion gewesen. «Was ich verbrochen habe, ist mir noch nicht klar», sagte der Thurgauer Senior.

Er hätte schon vor dem Sturm Lothar Nussbäume gehabt. Die Vogelsaat habe nach den Aufräumarbeiten dazu geführt, dass sich die Anzahl der Nussbäume verdreifacht habe. Waldarbeiten seien ausserdem nicht von ihm durchgeführt worden, sondern er habe diverse Lohnunternehmen angestellt. Ziel sei ein Mischwald gewesen – mit Nussbäumen als begünstigte Art und keinesfalls eine Monokultur. Die Verteidigung forderte einen Freispruch in allen Punkten. Das Nussbaumholz sei seine einzige Motivation gewesen für die Bevorzugung der Nussbäume.

Der Richter wollte sich schliesslich selbst ein Bild der Lage machen. Also ging es raus aus dem Gerichtssaal ab in den Wald. Vor Ort waren der Beschuldigte und der Kreisförster. Am Ende wurde der Senior schuldig gesprochen. Der 88-Jährige wurde wegen unberechtigter Rodung des Waldes und Befahrung des Waldes mit Motorfahrzeugen zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen a 190 Franken verurteilt, also rund 13'000 Franken. Obendrauf kommt eine Busse von 5000 Franken. (ene)

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