Verkehrs-Staatssekretär Baptiste Djebbari begrüsste am Donnerstag im Radiosender RMC erste Testläufe bei der Fluggesellschaft Air France. Sie setzt auf Flügen zwischen Paris und französischen Überseegebieten wie Martinique und Guadeloupe einen Monat lang eine App ein, die Auskunft über einen negativen Corona-Test geben soll.
«Vorläufer» eines künftigen neuen Reisedokuments in der Pandemie
Djebbari sagte, dies könne ein «Vorläufer» eines künftigen neuen Reisedokuments in der Pandemie sein. Darin könnten nach Vorstellung der französischen Regierung neben Negativ-Tests auch Impfungen verzeichnet werden. Präsident Emmanuel Macron hatte einen «Gesundheitspass» Ende Februar auch als mögliches Mittel bezeichnet, um Restaurants und Kulturstätten wieder öffnen zu können.
Die persönlichen Daten werden in der App gespeichert
Air France kooperiert für seine Testläufe mit einem medizinischen Labor. Die persönlichen Daten sollen gesichert in der App gespeichert werden. Die Fluggesellschaft will damit die Abfertigung der Fluggäste beschleunigen.
In Frankreich gibt es zwar auch eine offizielle Corona-Warn-App. Diese wurde nach Angaben der Regierung bisher aber nur gut 13 Millionen Mal heruntergeladen. Viele Menschen nutzen sie vor allem, um sich damit Passierscheine für die nächtliche Sperrstunde auszustellen, die im ganzen Land ab 18.00 Uhr gilt. (AFP)
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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Der digitale Corona-Impfpass ist freiwillig – wie die Impfung an sich ja auch. Die Stiftung «MeineImpfungen» empfiehlt ihn aber aus folgenden Gründen:
- Wichtige Informationen zu den Covid-19-Impfungen (Name des erhaltenen Impfstoffs, Daten der Impfungen usw.) werden sicher und in der Schweiz gespeichert. Der Patient alleine bestimmt, wer auf seine Daten zugreifen darf.
- Der E-Impfausweis kann nicht verloren gehen.
- Der E-Impfausweis ist ein offizielles Dokument.
- Der E-Impfausweis für Covid-19 wird mit dem Logo des BAG ausgedruckt.
- Der E-Impfausweis kann jederzeit und an jedem Ort der Welt online aufgerufen und beliebig oft ausgedruckt werden.
- Zum Zeitpunkt der zweiten Impfdosis werden Impfpass-Besitzer automatisch benachrichtigt – und auch, falls eine spätere Auffrischung notwendig wird.
- Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine internationale Covid-19-Impfbescheinigung benötigt werden (etwa für Reisen in bestimmte Länder oder mit bestimmten Fluggesellschaften), könnten die gespeicherten Daten als Grundlage für eine internationale Impfbescheinigung («smart yellow card» der Weltgesundheitsoragnisation) dienen.
Der digitale Corona-Impfpass ist freiwillig – wie die Impfung an sich ja auch. Die Stiftung «MeineImpfungen» empfiehlt ihn aber aus folgenden Gründen:
- Wichtige Informationen zu den Covid-19-Impfungen (Name des erhaltenen Impfstoffs, Daten der Impfungen usw.) werden sicher und in der Schweiz gespeichert. Der Patient alleine bestimmt, wer auf seine Daten zugreifen darf.
- Der E-Impfausweis kann nicht verloren gehen.
- Der E-Impfausweis ist ein offizielles Dokument.
- Der E-Impfausweis für Covid-19 wird mit dem Logo des BAG ausgedruckt.
- Der E-Impfausweis kann jederzeit und an jedem Ort der Welt online aufgerufen und beliebig oft ausgedruckt werden.
- Zum Zeitpunkt der zweiten Impfdosis werden Impfpass-Besitzer automatisch benachrichtigt – und auch, falls eine spätere Auffrischung notwendig wird.
- Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine internationale Covid-19-Impfbescheinigung benötigt werden (etwa für Reisen in bestimmte Länder oder mit bestimmten Fluggesellschaften), könnten die gespeicherten Daten als Grundlage für eine internationale Impfbescheinigung («smart yellow card» der Weltgesundheitsoragnisation) dienen.