Ab Donnerstag gilt kein Land mehr als Corona-Hochrisikogebiet. «Mit verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeigt sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend ist im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten», erklärte das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstagabend auf seiner Internetseite. Deshalb würden nur noch solche Regionen zu Hochrisikogebieten, in denen gefährlichere Varianten verbreitet sind.
Neue Einstufungskriterien erleichtern das Reisen
Bund und Länder hatten bei ihrem jüngsten Corona-Gipfel Mitte Februar die Überarbeitung der Regeln für die Einstufung von Hochrisikogebieten beschlossen. Die Änderung der Einstufungskriterien erleichtert insbesondere Familien das Reisen, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und daher der vorgeschriebenen Quarantäne nicht entgehen können.
Als Hochrisikogebiete waren bislang Staaten oder Regionen «mit besonders hohen Fallzahlen» eingestuft werden - «Indiz ist regelmässig eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 100», war laut RKI die Definition. Auch andere «Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens» konnten herangezogen werden, etwa eine hohe Hospitalisierungsrate.
Keine Entwarnung
Künftig soll die Einstufung «solchen Gebieten vorbehalten werden, in denen eine besonders hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung einer Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit im Vergleich zur Omikron-Variante höherer Virulenz (insbesondere krankmachenden Eigenschaften) besteht», schrieb das RKI auf seiner Internetseite. Auch wenn nun alle bisherigen Hochrisikoeinstufungen aufgehoben wurden, warnte das RKI, dass sich die Situation «weiterhin kurzfristig ändern» kann und wieder Länder auf die Liste kommen.
Neben Hochrisikogebieten werden auch Virusvariantengebiete ausgewiesen. Dies sind Regionen, in denen eine in Deutschland noch nicht verbreitete Coronavirus-Variante «mit besorgniserregenden Eigenschaften» grassiert. Derzeit gilt keine Region als Virusvariantengebiet. Die Einstufungen werden gemeinsam von den Bundesministerien für Gesundheit, Auswärtiges und Inneres getroffen.
(AFP)