Danach sind Schwangerschaftsunterbrechungen künftig in drei Ausnahmefällen erlaubt: bei Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter und tödlichen Erkrankungen des Fötus.
«Wir, die Frauen Chiles, haben ein Grundrecht erobert beziehungsweise zurückerlangt: Es lautet, selbst für uns zu entscheiden, wenn wir in einer Extremsituation sind», sagte die ausgebildete Kinderärztin Bachelet bei der Unterzeichnungszeremonie im Präsidentenpalast vor rund 1500 überwiegend weiblichen Zuhörern.
Das Parlament hatte das Gesetz im vergangenen Monat nach mehr als zweijährigen Verhandlungen gebilligt. Anschliessend billigte das Verfassungsgerichts die Lockerung des Abtreibungsverbots. Umfragen zufolge wird die Reform von 70 Prozent der Bevölkerung unterstützt.
Bisher standen in Chile - weltweit eines der Länder mit dem striktesten Abtreibungsverbot - auch die jetzt legalisierten sogenannten therapeutischen Schwangerschaftsunterbrechungen unter Strafe. Bis 1989 waren therapeutische Abtreibungen im Fall von nicht lebensfähigen Föten oder bei Gefahr für das Leben der Schwangeren erlaubt. Erst 1990, im letzten Jahr der Militärdiktatur unter General Augusto Pinochet, wurde auch die therapeutische Schwangerschaftsunterbrechung kriminalisiert.