Chaotischer Wahltag
Bundestagswahl 2021 in Berlin muss teils wiederholt werden

Wegen zahlreicher Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin in etwa einem Sechstel der Wahlbezirke wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.
Publiziert: 19.12.2023 um 11:59 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2023 um 12:03 Uhr
Wählerinnen und Wähler stehen vor der Schließung der Wahllokale vor einem Wahllokal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Foto: SEBASTIAN GOLLNOW

In 455 Wahlbezirken und den zugehörigen Briefwahlbezirken müsse neu gewählt werden, sagte die vorsitzende Richterin, Doris König. Eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag war damit nur teilweise erfolgreich.

Das höchste deutsche Gericht folgte mit seinem Urteil nicht eins zu eins einem Beschluss des Bundestages. Dieser hatte mit den Stimmen der «Ampel»-Fraktionen SPD, Grüne und FDP entschieden, dass die Wahl teilweise wiederholt werden sollte. Betroffen wären demzufolge 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt gewesen sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke.

Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion war der Beschluss aber rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Daher klagte sie in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun die Wahl in weiteren 31 Wahlbezirken als in dem Beschluss des Bundestags genannt für ungültig. Der Beschluss sei aber im Ergebnis überwiegend rechtmässig.

Der Wahltag am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Menschen mussten lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schliessen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet – dem Zeitpunkt, an dem die Stimmabgabe eigentlich vorbei sein sollte. Dann gibt es in der Regel erste Prognosen.

Die zeitgleiche Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus musste bereits komplett wiederholt werden. Dies geschah am 12. Februar dieses Jahres und führte zu einem Machtwechsel in der deutschen Hauptstadt. Dort stellen nun erstmals seit 22 Jahren die Christdemokraten wieder den Regierenden Bürgermeister.

Die parlamentarische Mehrheit der «Ampel»-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist durch die nun angeordnete Teilwiederholung nicht in Gefahr. Kritisch könnte es für die Linke werden, falls sie eines ihrer zwei in Berlin 2021 errungenen Direktmandate verliert. Die nächste Bundestagswahl steht in Deutschland regulär im Spätsommer oder Frühherbst 2025 an. Nach aktuellen Umfragen würden die Christdemokraten von Oppositionsführer Friedrich Merz gewinnen.

(SDA)

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