Eine grosse Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Christdemokraten und die rechtspopulistische AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht.
Paragraf 219a regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf – führte aber in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Das soll sich nun ändern. Den Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.
Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte aufgehoben
Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden. Das betrifft etwa die Giessener Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel, die 2017 auf der Grundlage von 219a verurteilt worden war und seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen kämpft. Sie sass zusammen mit anderen Ärztinnen und Ärzten am Freitag im Bundestag auf der Besuchertribüne.
Selbstbestimmungsrecht der Frau
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete die bisherige Regelung als «absurd und aus der Zeit gefallen». Jede Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten sei «eine Verurteilung zu viel», sagte Buschmann. «Heute ist ein grossartiger Tag,» sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. «Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen - das sind Menschenrechte.» Paus betonte, dass auch generell über die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gesprochen werden müsse.
Rechte des ungeborenen Lebens
CDU/CSU und AfD äusserten sich empört über die Abschaffung des Gesetzesparagrafen. Abgeordnete beider Fraktionen betonten immer wieder, dass sich Frauen auch jetzt schon ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten und dass die Rechte des ungeborenen Lebens nicht zu kurz kommen dürften.
Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, er kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten.
Am deutschen Abtreibungsrecht selbst ändert sich nichts. Nach geltender Rechtslage ist in Deutschland eine Abtreibung straffrei, wenn sie in den ersten drei Monaten nach der Empfängnis nach einer obligatorischen Konfliktberatung vorgenommen wird. Ohne rechtliche Folgen bleibt sie auch, wenn es medizinische Gründe für den Abbruch gibt oder wenn die Frau vergewaltigt wurde.
(SDA)