Es läuft nicht gut für Frauke Petry. Aus der Alternative für Deutschland (AfD) ist sie raus, von ihrer neuen Partei ist nichts zu hören. Jetzt muss sich die ehemalige AfD-Parteichefin wegen des Verdachts auf Meineid vor dem Landgericht Dresden verantworten.
Einer entsprechenden Empfehlung des Immunitätsausschusses stimmte der Deutsche Bundestag in Berlin am Donnerstag mehrheitlich zu.
Frauke Petry soll unter Eid gelogen haben
Bei den Vorwürfen geht es um Angaben zu Darlehen der Landtagskandidaten für die Finanzierung des AfD-Wahlkampfes vor der sächsischen Landtagswahl 2014. Petry, die ehemalige Galionsfigur und Vorzeigefrau der rechtspopulistischen AfD, sagte im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags aus. Dabei stand sie unter Eid – und soll dennoch gelogen haben.
Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, zugleich aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Doch Meineid ist kein Kavaliersdelikt. In Deutschland stehen darauf harte Freiheitsstrafen: Bei minder schweren Fällen drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Gefängnis.
Die AfD-Mitgründerin Frauke Petry war nach der Bundestagswahl im September der AfD-Fraktion nicht beigetreten und hatte kurz darauf auch die Partei verlassen. Das sächsische Landesparlament, dem Petry ebenfalls als fraktionslose Abgeordnete angehört, hatte ihre Immunität bereits im August vergangenen Jahres aufgehoben. (kin)