Bundesgericht heisst Beschwerde gut
Erwin Sperisen muss aus der Haft entlassen werden

Der ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, muss aus der Haft entlassen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des schweizerisch-guatemaltekischen Doppelbürgers teilweise gutgeheissen.
Publiziert: 22.09.2017 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:47 Uhr
Das Bundesgericht gibt Erwin Sperisen teilweise recht. Das Genfer Kantonsgericht muss zum Urteil wegen Mittäterschaft bei Mehrfachmorden noch einmal über die Bücher. Sperisen war zur fraglichen Zeit Chef der guatemaltekischen Nationalpolizei.
Foto: Rodrigo Abd

Erwin Sperisen ist seit seiner Festnahme am 31. August 2012 im Genfer Gefängnis Champ-Dollon. Er wurde vom Genfer Kantonsgericht im Juli 2015 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht befand ihn des Mordes an zehn Menschen schuldig. Die Taten gehen auf die Zeit zwischen November 2005 und September 2006 zurück, als Sperisen Polizeichef war.

Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Betroffenen gegen die lebenslange Freiheitsstrafe teilweise gut. Das Kantonsgericht muss den Fall nun neu beurteilen. Der zweite Prozess beginnt voraussichtlich am 28. November.

Fluchtgefahr besteht noch immer

Selbst wenn die Vorwürfe schwerwiegend seien und eine lange Freiheitsstrafe drohe, dürfe die Haft derzeit nicht weitergeführt werden, schreibt das Bundesgericht. Die Tatvorwürfe hätten sich mit der teilweisen Gutheissung von Sperisens Beschwerde abgeschwächt. Um der immer noch bestehenden Fluchtgefahr zu begegnen, müssten Ersatzmassnahmen angeordnet werden.

Nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf eine weitere Beschwerde Sperisens. Er wehrte sich gegen die Verweigerung einer Bewilligung für ein Fernsehinterview. (SDA)

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