Auch eine Gewerkschaft, die britische Beschäftigte im Ausland vertritt, könne ihre Stellungnahme vor Gericht abgeben, entschied der Oberste Gerichtshof in London am Freitag. Das Berufungsverfahren, das vom 5. bis 8. Dezember dauern dürfte, hat die Regierung von Premierministerin Theresa May angestrengt, nachdem sie bei einem ersten Urteil unterlegen war.
Das Gericht hatte kürzlich entschieden, dass das britische Parlament vor Beginn der Austrittsverhandlungen mit der EU befragt werden muss. May will dagegen erreichen, dass sie die Brexit-Gespräche auch ohne parlamentarische Zustimmung einleiten kann.
Auch in Irland fanden Gespräche zwischen der Regierung der Republik Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland über Brexit und seine Auswirkungen statt. Wenn Grossbritannien die EU verlässt, wird die Grenze zwischen Irland und Nordirland zu einer EU-Aussengrenze, mit grossen wirtschaftlichen Folgen für beide Teile der Insel.
May will die Verhandlungen mit Brüssel bis spätestens Ende März starten. Sie will daran auch trotz des Gerichtsverfahrens festhalten. Dies bekräftigte sie am Freitag bei einem Treffen mit Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel in Berlin.
Der Brexit-Prozess sei im Zeitplan, sagte May. «Unsere Arbeit ist auf Kurs», betonte sie. Grossbritannien werde den Austritt nach Artikel 50 wie angekündigt bis Ende März beantragen. Merkel erklärte, die Partner akzeptierten dies. Vertiefte Gespräche über den Brexit seien aber vorher nicht möglich.
Die britische Bevölkerung hatte am 23. Juni in einem Referendum mit knapper Mehrheit für den Ausstieg ihres Landes aus der EU gestimmt. May folgte im Amt des Premierministers auf David Cameron, der nach dem Brexit-Votum zurückgetreten war.