Lula dürfe als Kandidat nicht von der Wahl ausgeschlossen werden, solange er nicht sämtliche juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft habe, gegen seine Verurteilung vorzugehen, erklärte das Gremium am Freitag in Genf.
Der Menschenrechtsausschuss forderte Brasilien daher auf, «sämtliche notwendigen Schritte zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass Lula seine politischen Rechte als Kandidat bei der Präsidentschaftswahl auch vom Gefängnis aus wahrnehmen kann». Brasilien ist als Unterzeichnerstaat der internationalen Konvention über die Bürgerrechte dazu verpflichtet, dem Hinweis des Ausschusses zu folgen.
In Brasilien wird am 7. Oktober ein neues Staatsoberhaupt gewählt. Der in eine Reihe von Korruptionsaffären verwickelte rechtskonservative Amtsinhaber Michel Temer tritt bei der Wahl nicht an. Lula, der von 2003 bis Ende 2010 Präsident war, liegt in den Umfragen vor allen seinen Mitbewerbern.
Der 72-Jährige trat erst im April eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Korruption und Geldwäsche an. Lula bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und erklärt seine Verurteilung für politisch motiviert. Nach brasilianischem Recht sind in zweiter Instanz verurteilte Staatsbürger nicht wählbar, was bei ihm der Fall wäre. Das Wahlgericht muss bis zum 17. September eine Entscheidung zur Kandidatur Lulas treffen.