Die Wahl des im Verfahren eingerichteten Sonderausschusses war aus Sicht des Gerichtes unzulässig. Die Wahl des Gremiums hätte nicht in geheimer Abstimmung erfolgen dürfen, sondern müsse öffentlich sein, urteilte es mit acht gegen drei Stimmen.
Das Abgeordnetenhaus hatte vergangene Woche einen Sonderausschuss eingerichtet, um über die Fortführung des Verfahrens zu entscheiden. Nachdem die Gegner der Präsidentin in dem Ausschuss eine Mehrheit erreicht hatten, galt es als wahrscheinlich, dass es für eine Abstimmung im Unterhaus votieren würde.
Dieses hätte dann mit Zweidrittelmehrheit Rousseff suspendieren können. Die umstrittene Wahl des Sonderausschusses war unter dem Vorsitz des Parlamentspräsidenten Eduardo Cunha erfolgt, der ein entschiedener Gegner von Rousseff ist. Auch gegen ihn läuft wegen Korruptionsverdachts ein Enthebungsverfahren.
Zugleich übertrug das Gericht dem Senat die Oberhoheit über das Verfahren. Dieser hat sich Rousseff gegenüber in den letzten Monaten wohlgesonnener gezeigt. Die Politikerin der Arbeiterpartei setzt hier auf ein faires Verfahren.
Rousseff wird vorgeworfen, bei den Haushaltszahlen getrickst zu haben, um ihre Wiederwahl 2014 zu sichern. Zudem wird ihre Wahlkampffinanzierung derzeit untersucht.