Dies befanden die Richter mehrheitlich in ihrem am Donnerstag in Brasília bekanntgegebenen Urteil. Mehr als 80 Prozent der Wahlkampfspenden in Brasilien stammten laut der Zeitung «O Globo» bei der Präsidentschaftswahl 2014 von Unternehmen.
«Wir geraten in einen vollkommen chaotischen Rahmen, in dem die wirtschaftliche Macht unerlaubt die politische Macht an sich reisst», begründete der in dem Fall federführende Richter Luis Fux die Gerichtsentscheidung.
Mit acht zu drei Stimmen hatten sich die Richter am Obersten Gerichtshof zuvor gegen die Spenden von Unternehmen ausgesprochen. Nach Ansicht der acht Richter schaffen die Unternehmensspenden zwischen Wahlbewerbern Ungleichheiten, sogar im eigenen politischen Lager.
Den brasilianischen Parteien bricht damit ein Grossteil ihrer Finanzierung weg. Bisher durften Unternehmen bis zu zwei Prozent ihres Umsatzes an Parteien oder Kandidaten spenden. Der Rest der Parteienfinanzierung kommt durch Spenden von Einzelpersonen sowie durch staatliche Förderung zusammen.
Das brasilianische Parlament hatte vergangene Woche ein Gesetz verabschiedet, das die zulässige Höhe von Parteispenden durch Unternehmen herabsetzte. Zulässig sind nun noch bis zu umgerechnet 4,8 Millionen Franken. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss Staatspräsidentin Dilma Rousseff nun entscheiden, ob sie gegen das Gesetz ihr Veto einlegt oder nicht.
Brasilien wird seit Ende vergangenen Jahres durch einen Korruptionsskandal um den Ölkonzern Petrobras erschüttert. Darin werden Unternehmer sowie 13 Senatoren und 22 Abgeordnete verdächtigt.
Präsidentin Rousseff, die in den Jahren 2003 bis 2010 dem Petrobras-Aufsichtsrat vorstand, geriet ebenfalls unter Druck. Ihre Wahlkampfkonten wurden unter die Lupe genommen, doch versichert Rousseff, dass sie nie illegal Gelder erhalten habe.
Rousseffs Arbeiterpartei soll umgerechnet bis zu 194 Millionen Franken an Schmiergeldern von dem Staatskonzern erhalten haben. Insgesamt geht es in der Affäre um rund 3,8 Milliarden Franken.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gegen die Unternehmensspenden wird ab den Kommunalwahlen im kommenden Jahr Anwendung finden und gilt auch für die Präsidentschaftswahl im Jahr 2018.