Brasilianische Richter entscheiden
Homophobie ist ein Verbrechen

Das Oberste Gericht Brasiliens hat Homophobie offiziell als Verbrechen eingestuft. Anfeindungen gegenüber Homo- und Transsexuellen werden künftig als Straftat gewertet.
Publiziert: 14.06.2019 um 12:35 Uhr
Das Oberste Gericht von Brasilien entschied diese Woche, dass Homophobie künftig ein Verbrechen darstellt. Auf diesem Foto vom 15. Dezember 2018 lassen sich homosexuelle Paare in Sao Paulo verheiraten.
Foto: AP

Das Oberste Gericht Brasiliens hat Homophobie offiziell als Verbrechen eingestuft. Acht von elf Richtern sprachen sich am Donnerstag dafür aus, Anfeindungen gegenüber Homo- und Transsexuellen analog zu rassistischen Verbrechen künftig als Straftat zu werten.

Rassistische Straftaten können in Brasilien mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bestraft werden. In Brasilien hatten Anfeindungen gegen Schwule, Lesben und Transsexuelle in den vergangenen Jahren zugenommen.

«Jedes Vorurteil ist eine Gewalttat»

Nach Angaben der Organisation Grupo Gay de Bahia, die seit vier Jahrzehnten Statistiken erstellt, gab es in Brasilien allein im Jahr 2017 bei 387 Tötungsdelikten und 58 Suiziden einen homophoben Hintergrund. Das war ein Anstieg um 30 Prozent im Vergleich zu 2016.

«Jedes Vorurteil ist eine Gewalttat. Jede Diskriminierung verursacht Leiden», begründete die Richterin Carmen Luzia ihre Entscheidung. Manche Vorurteile verursachten aber mehr Leid als andere, weil Homophobie den Betroffenen auch zu Hause begegne und sie Eltern und Kinder, Geschwister und Freunde entzweie.

Politiker konnten sich nicht einigen

Das brasilianische Parlament debattiert zwar schon länger über einen Gesetzentwurf zu Homophobie. Momentan gibt es im Parlament aber eine konservative Mehrheit und viele Abgeordnete gehören evangelikalen Kirchen an, die daher grossen Einfluss haben.

Auch Brasiliens ultrarechter Präsident Jair Bolsonaro war in der Vergangenheit immer wieder mit schwulenfeindlichen Äusserungen aufgefallen. Weil das Parlament bisher kein Gesetz verabschiedet hat, schaltete sich nun der Oberste Gerichtshof in die Debatte ein.

Die drei Richter, die gegen die Entscheidung stimmten, sind allerdings der Auffassung, dass das Gericht dazu kein Recht hat. Nur das Parlament könne über Straftaten und Strafen entscheiden und entsprechende Gesetze erlassen, erklärte der Richter Ricardo Lewandowski.

Auch aus dem Parlament kam Protest. Die Verfassung weise dem brasilianischen Nationalkongress die Gesetzgebungskompetenz zu, erklärte der Senat. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?