Bluffen mit Affäre?
Ein Sex-Selfie kann teuer werden!

Nach einem One-Night-Stand mit Football-Star Julian Edelman stellt Sabrina D. ein Selfie mit dem schlafenden US-Sportler online. In der Schweiz müsste sie dafür mit happigen Konsequenzen rechnen.
Publiziert: 11.02.2015 um 21:28 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:29 Uhr

«Gerade Edelman gevögelt. Ungelogen.» Kurz und knapp kommentiert Sabrina D. ihr «After-Sex-Selfie» mit dem schlafenden Super-Bowl-Gewinner Julian Edelman (28) auf der Dating-Plattform Tinder. Aufgenommen hat die 28-Jährige aus Massachusetts das Bild nach einer heissen Nacht mit dem Star der New England Patriots in einem Hotelzimmer.

Innert Minuten verbreitet sich das Bild online. Für ihre Aktion erntet Sabrina D. heftige Kritik (Blick.ch berichtete). Doch die Veröffentlichung des Bildes im Internet ist nicht nur moralisch verwerflich – sie könnte auch strafrechtliche Folgen haben. Nicht nur in den USA, auch in der Schweiz.

«Wer intime Bilder ohne Einwilligung des Betroffenen im Internet veröffentlicht, verhält sich eindeutig rechtswidrig», sagt Rechtsanwalt Martin Steiger. Denn: Bei Fotos besteht das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass die fotografierte Person darüber entscheidet, ob und in welcher Form ein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf.

Wo kein Kläger, da kein Richter

«Fotos von anderen Personen dürften eigentlich nur dann veröffentlicht werden, wenn diese ihr Einverständnis gegeben haben», sagt Steiger. Landet ein Foto ohne Einwilligung im Internet, drohen happige Konsequenzen.

«Bei intimen Bildern ohne Einwilligung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor», sagt Steiger. Weiter seien auch Forderungen nach Genugtuung und Schadenersatz wegen Persönlichkeitsverletzung möglich.

Eine Strafe droht jedoch nur, wenn Strafantrag gestellt wird. «Wo kein Kläger, da kein Richter», sagt Steiger.

Braucht es also von jeder Person, die für ein Selfie posiert, ein Einverständnis? «Rechtlich bewegen wir uns hier in einem Graubereich», sagt Steiger. «Es genügt beispielsweise, wenn die Person freiwillig für das Foto posiert und weiss, dass das Bild im Netz landet.»

Für Sabrina D. hatte der Vorfall bisher keine rechtliche Konsequenzen. Doch in Boston, der Heimatstadt von Julian Edelmans Team, wurde die junge Frau zur Persona non grata erklärt: Sie erhielt in der ganzen Stadt ein Restaurant- und Barverbot. (vsc)

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