Grosseinsatz an Handelsschule in Bellinzona
Minderjähriger Schüler bedrohte Lehrperson

Am Montag ist es an der kantonalen Handelsschule in Bellinzona zu einem grossen Polizeieinsatz gekommen. Die Einsatzkräfte suchten offenbar eine bewaffnete Person.
Publiziert: 03.06.2024 um 12:10 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2024 um 17:40 Uhr
Foto: KEYSTONE/CARLO REGUZZI
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Marian NadlerRedaktor News

An der kantonalen Handelsschule (SCC) in Bellinzona im Tessin lief am Montagmittag ein grösserer Polizeieinsatz. Die Einsatzkräfte durchsuchten die Schule – auf der Suche nach einer mutmasslich bewaffneten Person. Diese bedrohte eine Lehrperson, möglicherweise mit einer Waffe.

Zahlreiche Patrouillen waren vor Ort. Auch Spezialeinheiten sollen im Einsatz sein. Lehrkräfte und Schüler versammelten sich in einer nahegelegenen Sporthalle. «Eine Person mit Waffe betrat die Schule», sagten vor der Schule anwesende Eltern dem «Corriere del Ticino».

Zwei Minderjährige festgenommen

«Der minderjährige Schüler wurde gegen 11.30 Uhr in der Schule angehalten. Es gibt keine Verletzungen. Die entsprechenden Ermittlungen laufen, daher bleibt die Schule vorerst geschlossen», hiess es in einer Mitteilung der Kantonspolizei Tessin. 

Am Abend teilte die Behörde dann mit, es habe zwei Festnahmen gegeben. Einer der mutmasslichen, minderjährigen Täter soll am Montag eine Lehrerin mit der Waffenkopie bedroht haben. Der andere schmuggelte die Kopie aus dem Gebäude. Die Schülerinnen und Schüler wurden evakuiert.

Nicht der erste Vorfall

Bereits im Mai 2018 war ein Schüler der Handelsschule in Bellinzona festgenommen worden. Der Schweizer (damals 19) drohte, an der Schule verschiedene Personen umzubringen. Die Polizei schritt nach Hinweisen von Lehrer- und Schülerschaft ein.

Da sich der junge Mann in einem psychischen Ausnahmezustand befand, wurde er in eine Klinik gebracht. Bei ihm zu Hause fanden die Ermittlungsbehörden verschiedene Waffen. Er musste sich wegen Vorbereitung eines Tötungsdelikts verantworten.

2020 verurteilte ihn ein Gericht zu einer zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe, also zu einer «kleinen Verwahrung». Nach fünf Jahren muss dabei überprüft werden, ob die therapeutischen Massnahmen Wirkung zeigten.

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