Konkreter Hintergrund ist die fortgesetzte Tätigkeit der Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern, wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte. Über den Antrag muss nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
Die Kommission hatte Polen zuvor ein Ultimatum bis Mitte August gesetzt. Mitte Juli hatte der EuGH geurteilt, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstösst. Die 2018 eingerichtete Kammer am Obersten Gericht des Landes biete nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, befanden die höchsten europäischen Richter.
Zudem hatte der EuGH Polen mit einer einstweiligen Anordnung bereits kurz zuvor aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richter betreffen.
Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Sie arbeitet derzeit aber noch weiter alte Fälle ab.
Die Höhe der Finanzsanktionen könnten sich theoretisch auf ein tägliches Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe belaufen. In einem anderen Fall hatte der EuGH Polen 2017 ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 100 000 Euro pro Tag angedroht. Damals hatte das Gericht Polen angewiesen, die Abholzung des geschützten Urwalds Białowieża einzustellen.
(SDA)