Beatrix von Storch wetterte über arabischen Neujahrsgruss
AfD-Politikerin nach Hass-Tweet bei Twitter gesperrt

Twitter hat Beatrix von Storch, die Vize-Fraktionschefin der AfD im deutschen Parlament, wegen einer islamfeindlichen Äusserung vorübergehend gesperrt.
Publiziert: 02.01.2018 um 01:00 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 04:44 Uhr
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Beatrix von Storch regte sich bei Twitter wegen einem arabischen Neujahrsgruss der Polizei auf.
Foto: imago stock&people

Beatrix von Storch hatte sich bei Twitter über einen Tweet der Polizei aufgeregt, die Neujahrsgrüsse unter anderem in Arabisch veröffentlicht hatte. Daraufhin hat Twitter die Vize-Fraktionschefin der AfD im deutschen Parlament wegen ihrer islamfeindlichen Äusserung vorübergehend gesperrt.

«Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?», schrieb von Storch. Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen «Verstoss gegen Regeln über Hass-Inhalte».

Auf Twitter war von Storchs Eintrag am Montag nicht mehr zu lesen. Von Storch veröffentlichte allerdings einen Screenshot davon auf Facebook - und wiederholte dort ihre beanstandete Twitter-Aussage mit dem Zusatz «Mal sehen, ob man das auf Facebook sagen darf».

Alice Weidel wettert über «Messer stechende Migrantenmobs»

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel schrieb am Montag auf Facebook: «Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen. Die deutsche Polizei kommuniziert mittlerweile auf Arabisch, obwohl die Amtssprache in unserem Land Deutsch ist.»

Die Kölner Polizei zeigte von Storch an: Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, sagte eine Polizeisprecherin dem Portal «faz.net».

Am späten Montagabend teilte von Storch über ihren inzwischen wieder zugänglichen Twitter-Zugang mit, das auch Facebook ihre Nachricht mit dem dort noch einmal verbreiteten Ursprungsinhalt gesperrt habe. Sie zeigte einen Screenshot der Begründung: «Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs).»

Von Storch kritisierte, dass Facebook handelte, lange bevor das Ermittlungsverfahren ein Ergebnis gebracht hat oder gar ein Urteil gefällt ist. «Das ist das Ende des Rechtsstaates.» (SDA)

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