Die Bundesländer haben sich auf Standards zur Einführung einer geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. 14 der 16 Länder streben ein gemeinsames Vergabeverfahren an, wie die hessische Staatskanzlei am Mittwoch in Wiesbaden für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mitteilte. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern streben die Einführung der Bezahlkarte demnach ebenfalls an, wollen bei der Vergabe aber eigene Wege gehen.
Flüchtlinge sollen damit künftig nach einheitlichen Standards einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben auf der Karte statt per Barauszahlung erhalten. Bereits Anfang November hatten die MPK, der Hessen derzeit vorsteht, und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Einführung der Bezahlkarte vereinbart.
Guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion
Daraufhin setzte die MPK eine Arbeitsgruppe unter hessischem Vorsitz ein, um ein Modell mit bundeseinheitlichen Mindeststandards zu erarbeiten. Das Vergabeverfahren zur Ermittlung eines Dienstleisters habe nun angestossen werden können, hiess es am Mittwoch aus Wiesbaden.
Es handelt sich um eine guthabenbasierte Karte mit Debitfunktion, die ohne Kontobindung funktioniert. Sie soll das Auszahlen von Bargeld ersetzen. Perspektivisch sollen Flüchtlinge einen Teil ihrer Leistungen als Guthaben auf der Karte statt per Barauszahlung erhalten.
Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie hoch der Betrag sein soll. Auch über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land für sich. Jedoch sollen die technischen Möglichkeiten der Karte überall einheitlich sein.
Anreize für illegale Migration senken
Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte daraufhin Vorschläge für bundesweite Mindeststandards erarbeitet. Bei der geplanten Ausschreibung geht es vor allem um einen gemeinsamen Dienstleister für die technische Infrastruktur.
Rhein sieht in der Einführung der Bezahlkarte einen wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. «Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität», erklärte er.
Asylbewerber erhalten gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung, etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. In einigen Kommunen wurden bereits in Modellversuchen Bezahlkarten für Flüchtlinge eingeführt, mit denen sie staatliche Leistungen als Guthaben erhalten, aber nicht mehr als Bargeld. So beispielsweise seit dem Dezember 2023 im Landkreis Greiz in Thüringen. (AFP/SDA)