Autorin sexuell missbraucht
Trump legt gegen Verurteilung Berufung ein

Er geht durch alle Instanzen: Der ehemalige US-Präsident Donald Trump wehrt sich gegen das Missbrauchs-Urteil.
Publiziert: 12.05.2023 um 01:10 Uhr
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Aktualisiert: 12.05.2023 um 07:39 Uhr
Donald Trump bestreitet immer noch, Jean Carroll sexuell missbraucht zu haben.
Foto: AFP

Der wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu einer Entschädigung in Millionenhöhe verurteilte ehemalige US-Präsident Donald Trump hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Eine New Yorker Geschworenenjury sah es am Dienstag als erwiesen an, dass Trump die Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte.

Trump muss Schadenersatz zahlen

Sie ordnete auch wegen Verleumdung an, dass Trump insgesamt fünf Millionen Dollar (rund 4,64 Millionen Franken) an die heute 79-Jährige zahlen muss. Trump hatte bereits nach der Entscheidung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Am Donnerstag reichten seine Anwälte bei Gericht ein entsprechendes Dokument ein.

«Er ist bereit, weiterzumachen. Er wird mit einer Berufung dagegen ankämpfen», machte Trumps Anwalt Joseph Tacopina nach dem Urteil deutlich.

Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen. (SDA)

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