Joshua D. Brown (†40) aus Ohio starb am 7. Mai in Florida, als sein Auto mit einem Sattelschlepper zusammenstiess. Der Unfall ereignete sich laut Tesla, als ein Sattelschlepper im rechten Winkel vor dem selbstfahrenden Auto die Strasse kreuzte. Möglicherweise habe der Autopilot die weiss gestrichene Seite des Lkw nicht vom taghellen Himmel dahinter unterscheiden können; die Bremsfunktion sei jedenfalls nicht ausgelöst worden.
Der Tesla sei dann seitlich in den LKW gefahren, wobei seine Windschutzscheibe eingedrückt worden sei. Das Dach des Autos wurde beim Crash komplett weggerissen.
Skizzen zeigen, wie der Unfall passierte: Wie der Tesla an der Strassenkreuzung unter den Sattelschlepper geriet und dann unkontrolliert Pfosten rammte und auf ein nahes Feld fuhr.
Hätte sich das selbstfahrende Auto von vorne oder von hinten dem Lkw genähert, hätte sein eingebautes «Unfallvorbeugungssystem wahrscheinlich ernstere Verletzungen verhindert», hiess es in der Erklärung des Unternehmens.
Das Unternehmen des bekannten Tech-Milliardärs Elon Musk zeigte sich in einem Eintrag im Firmen-Blog bestürzt und sprach den Angehörigen des Unfallopfers tiefes Beileid aus.
Es lief «Harry Potter» während dem Unfall
«Es geschah so schnell, sodass ich ihn gar nicht sehen konnte», sagt Frank Baressi (62), der Fahrer des Sattelschleppers. Der Tesla-Lenker habe während dem Unfall den Film Harry Potter geschaut. «Der Film lief noch weiter als er starb», sagt Baressi. Der Tesla sei noch rund eine Meile nach dem Crash mit dem Lastwagen weitergefahren und in einen Telefonmasten gekracht.
Der verstorbene Joshua D. Brown war ein ehemaliges Mitglied der Navy Seals und Gründer einer Internetfirma, schreibt «Fox News». Der 40-Jährige liebte seinen Tesla: Als der Autopilot ihn einen Monat zuvor vor einem Unfall bewahrte, schwärmte er im Internet mit einem Video vom «besten Auto, dass ich jemals besass». Liebevoll nannte er seinen Tesla «Tessy».
US-Behörden untersuchen den Fall
Die US-Verkehrsaufsicht NHTSA untersucht nun automatisierte Fahrsysteme beim Elektroauto-Hersteller. Der sogenannte Autopilot war bei einem Crash der Tesla-Limousine «Model S» im Einsatz, das geht aus Dokumenten der Behörde hervor.
Tesla sprach von einem «tragischen Verlust". Es handle sich um den «ersten bekannt gewordenen Todesfall» bei einer Fahrt mit dem Autopiloten. Der Hersteller betonte, dass Tesla-Fahrzeuge bislang schon mehr als 200 Millionen Kilometer auf Autopilot zurückgelegt hätten, ohne dass es zu einem tödlichen Unfall gekommen sei.
Im Durchschnitt aller Fahrzeuge in den USA komme ein tödlicher Unfall auf 145 Millionen gefahrene Kilometer, im weltweiten Massstab auf 95 Millionen Kilometer.
Die Prüfung der Verkehrssicherheitsbehörde hat zunächst nur vorläufigen Charakter habe. Ziel sei es festzustellen, ob das technische System planmässig funktioniert habe.
Hände niemals vom Steuer nehmen
Tesla betonte, dass es sich bei dem Autopilot-System um eine neue Technologie in der sogenannten Beta-Phase handele, die in der Grundeinstellung ausgeschaltet sei. Fahrer würden beim Einsatz des Programms ausdrücklich aufgefordert, die Hände niemals vom Steuer zu nehmen und die Kontrolle und Verantwortung über das Fahrzeug zu behalten.
Tesla versucht derzeit, sich von einem Nischenanbieter für hochpreisige Elektroautos zu einem Hersteller für breitere Bevölkerungskreise zu entwickeln. Bis 2018 will der Konzern insgesamt 500'000 Autos pro Jahr bauen. (sda/gru)
Ob ein Tesla mit Autopilot oder ein zwanzig Jahre alter VW Golf: Bei einem Unfall haftet der Fahrer. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto über einen Autopiloten verfügt oder nicht.
Seit letztem Jahr gibt es den Autopiloten von Tesla in der Schweiz. Der fährt auf der Autobahn selber. Doch selbst Tesla-Chef Elon Musk warnt, dass man dabei die Hände nicht von Lenkrad lassen soll. Der Mobiliar-Versicherung sind bisher keine Fälle bekannt, wo der Autopilot einen Schaden verursacht hat.
Komplett selbstfahrende Autos sind in der Schweiz nicht zugelassen. Letztes Jahr kurvte die Swisscom mit einem selbstfahrenden Kombi durch Zürich – dazu war allerdings eine Sonderbewilligung nötig.
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