Die textliche Festlegung eines solchen Umkreises sei nicht deutlich genug und verstosse aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit, entschied das Gericht am Dienstag. Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gibt es keine Rechtsmittel.
Richter sehen Verstoss gegen Normenklarheit
Die 15-Kilometer-Regel wurde Anfang Januar für alle Bewohner von Corona-Hotspots beschlossen. Nach Auffassung der Münchner Richter ist für die Betroffenen der räumliche Geltungsbereich des Verbots nicht hinreichend erkennbar. Das Gericht ging dabei nicht auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismässigkeit der Massnahme ein. Auf diese sei es nicht mehr angekommen.
Die Entscheidung gilt ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. Der Antragssteller scheiterte aber mit seinem Versuch, auch die von Kommunen verhängte Einreisesperre für touristische Tagesausflüge per Eilantrag zu kippen. Im Alpenraum hatten mehrere bei Touristen beliebte Kommunen solch ein Verbot verhängt. (AFP)
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