Der Auftritt der vollverschleierten Schweizer Islam-Konvertitin Nora Illi in der ARD-Talkshow «Anne Will» vom 6. November 2016 sorgte nicht nur für heftige Diskussionen – er hatte auch ein rechtliches Nachspiel.
Sieben Personen reichten nach der Sendung Strafanzeige gegen die TV-Redaktion ein. Sie warfen Will und ihrem Team vor, dem radikalen Islam eine breite Plattform geboten zu haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft leitete Vorermittlungen ein.
Stein des Anstosses war unter anderem ein von Moderatorin Anne Will vorgetragenes Illi-Zitat, in der diese den Dschihad als «eine bitterharte Langzeitprüfung mit ständigen Hochs und Tiefs» bezeichnete.
Nun steht fest, dass Will juristisch nicht belangt wird, wie «Focus Online» schreibt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg (D) sagt: «Wir haben keine Straftat feststellen können.» (bau)