Der frühere Anwalt von US-Präsident Donald Trump, Michael Cohen, muss seine Haftstrafe erst zwei Monaten später antreten als ursprünglich geplant. Ein Bundesrichter gab am Mittwoch einem Antrag von Cohen statt, den Haftbeginn vom 6. März auf den 6. Mai zu verschieben.
Cohen hatte darum gebeten, um die Behandlung nach einer Schulter-OP abzuschliessen und sich auf seine Befragung durch den Kongress vorzubereiten.
Cohen war im Dezember von einem New Yorker Gericht zu einer dreijährigen Haft verurteilt worden - wegen Meineids in früheren Aussagen gegenüber dem Kongress, Steuerhinterziehung, Betrugs und Verstössen gegen die Wahlkampffinanzierungsgesetze. Cohen hatte sich schuldig bekannt und sich zu einer Zusammenarbeit mit Sonderermittler Robert Mueller bereit erklärt.
Mueller untersucht die mutmasslichen russischen Einmischungen zugunsten Trumps in den Präsidentschaftswahlkampf 2016 und mögliche Absprachen dazu zwischen dem Trump-Team und Moskau. Der Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses führt eine eigene Untersuchung zu Trumps Beziehungen zu Russland und will Cohen am 28. Februar befragen. Auch der Geheimdienstausschuss des Senats hat ihn vorgeladen.
Von Cohens Vernehmung erwarten Beobachter in Washington mögliche neue brisante Enthüllungen über den Präsidenten und den Trump-Konzern. Cohen hat mit seinem Ex-Chef gebrochen und steht mit ihm inzwischen auf Kriegsfuss. (SDA/rad)