Dies erklärte das Sondergericht der Afrikanischen Union (AU) am Dienstag in Dakar. Dem Angeklagten waren zuvor drei Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden. Diese sollen laut dem Gericht 45 Tage Zeit bekommen, um sich in die Akten einzuarbeiten. Demzufolge werde der Prozess am 7. September fortgesetzt.
Habré hatte es abgelehnt, sich verteidigen zu lassen und vor dem Gericht, das er nicht anerkennt, zu erscheinen. Zum Prozessauftakt am Montag war er unter Zwang erschienen. Auch am Dienstag wurde Habré gegen seinen Willen in den Gerichtssaal gebracht.
Ein Mitglied des Kollektivs der Opferanwälte, Georges-Henri Beauthier, kritisierte die Entscheidung des aus Burkina Faso stammenden Richters Gberdao Gustave Kam. «Wir wären dazu gerne gefragt worden», sagte er. Habré habe das Recht zu schweigen, «aber wir haben das Recht auf eine Rechtsprechung».
Richter Kam sagte, ein Angeklagter habe Anspruch auf Rechtsbeistand während eines Prozesses. Da Habré ohne Anwälte vor Gericht erschienen sei, habe das Gericht Verteidiger aus Dakar dazu bestimmt.
Habré muss sich 25 Jahre nach seinem Sturz wegen Kriegsverbrechen, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Der 72-Jährige hatte den Tschad von 1982 bis 1990 regiert und galt in Anspielung an den einstigen chilenischen Diktator als «Afrikas Pinochet».
Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten wurden während seiner achtjährigen Herrschaft 40'000 Oppositionelle und Angehörige ethnischer Gruppen getötet.
Im Senegal, wo Habré seit seiner Flucht aus dem Tschad lebt, wurde aufgrund einer Vereinbarung zwischen der AU und dem westafrikanischen Land das Sondertribunal eingesetzt. Seit dem Jahr 2013 befindet sich der Ex-Diktator in Dakar in Hausarrest.