Es ist der erste Schritt nach dem als historisch bezeichneten Wiener Atomkompromiss der UNO-Vetomächte und Deutschlands mit dem Iran. Das Abkommen soll Teheran die Nutzung der Atomkraft für friedliche Zwecke ermöglichen, den Weg zur Atombombe aber verbauen.
Bei den UNO-Sanktionen geht es um eingefrorene Konten, Reiseverbote und Wirtschaftssanktionen. Ein Waffenembargo bleibt vorerst bestehen.
Der Beschluss vom Montag hebt die Strafmassnahmen nicht automatisch auf. Davor muss erst die Internationale Atomenergiebehörde IAEA in Wien bestätigen, dass Teheran seinen in der Atomvereinbarung eingegangenen Verpflichtungen nachgekommen ist. Zudem geht es nur um die UNO-Sanktionen und nicht um die unabhängig davon beschlossenen Strafmassnahmen der Europäischen Union und der USA.