«Wir hatten gute Gespräche mit Emmanuel Bonne, wie eine Waffenruhe und ein angemessenes Endspiel aussehen könnte», twitterte Abbas Araghchi, Vizeaussenminister und einer der Hauptunterhändler in den Atomverhandlungen, am Donnerstag. Am Ende seines Besuchs überreichte Bonne ein Schreiben Macrons an Ruhani.
Was steht im Brief von Macron?
Details zu dem Schreiben und wie das «angemessene Endspiel» aussehen soll, nannte Araghchi nicht. Bonne hatte am Mittwoch mit mehreren iranischen Spitzenpolitikern Gespräche über den Teilausstieg des Irans aus dem Atomdeal und den Streit mit den USA geführt.
Ruhani hatte in den Treffen mit Bonne die Bemühungen Macrons gewürdigt, das Wiener Atomabkommen von 2015 noch zu retten. Der Präsident versicherte, dass auch der Iran den diplomatischen Kanal offen halten werde. «Wir alle wollen, dass der Atomdeal vertragsgerecht umgesetzt wird ... Daher müssen alle Seiten die Gelegenheit nutzen, um dies auch zu verwirklichen», sagte Ruhani.
Iran verstösst bewusst gegen Atomabkommen
Teheran hat in den vergangenen Tagen demonstrativ gegen zwei zentrale Auflagen des Abkommens von 2015 verstossen, das den Iran von der Entwicklung einer Atombombe abhalten soll. Das Land hat die Menge an erlaubtem Uran (300 Kilogramm) überschritten und die Obergrenze bei dessen Anreicherung von 3,67 auf 4,5 Prozent erhöht.
Schrittweiser Ausstieg aus dem Atomdeal
Im September will der Iran dann auch die dritte Phase seines Teilausstiegs beginnen, dann will Teheran sein Uran noch höher anreichern und auch den Schwerwasserreaktor Arak aktivieren. Damit reagierte der Iran auf den Ausstieg der USA aus dem Deal 2018 und die «Nichtumsetzung des Abkommens» seitens der verbliebenen fünf Vertragspartner, der vier Uno-Vetomächte Frankreich, Grossbritannien, China, Russland sowie Deutschland.
(SDA)
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
- Anreicherungskapazitäten
Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
Das sind die wichtigsten Vereinbarungen aus dem Vertrag zum iranischen Atomprogramm:
- Uran-Anreicherung
Die Herstellung atomarer Waffen ist nur möglich, wenn man genug spaltbares Material zur Verfügung hat. Das Abkommen legte deshalb den Grenzwert von 3,67 Prozent fest, bis zu dem der Iran Uran anreichern darf. Für Atomwaffen ist ein Anreicherungsgrad von 90 Prozent nötig. Vor dem Abkommen reicherte der Iran Uran bis zu 20 Prozent an.
- Uran-Vorräte
Der Bestand an niedrig angereichertem Uran darf 300 Kilogramm nicht überschreiten, und zwar für 15 Jahre, legte das Abkommen 2015 fest.
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Der Iran hat zwei Anlagen zur Anreicherung von Uran, die teilweise unter der Erde liegen. Das Abkommens legte fest, dass die Zahl der Zentrifugen um mehr als zwei Drittel reduziert wird. Die Forschung und Entwicklung zur Uran-Anreicherung ist in den Anlagen seitdem nur noch in einem kleineren Massstab erlaubt. Damit sollte verhindert werden, dass die Kapazität für eine Anreicherung sprunghaft ansteigt.
- Plutonium
Der Iran war 2015 von der Verarbeitung von Plutonium zu waffenfähigem Material noch weiter entfernt als von Uran. Im Schwerwasser-Reaktor Arak hätte möglicherweise irgendwann Plutonium hergestellt werden können, doch das Abkommen verlangte, den Reaktorkern mit Zement aufzufüllen. Unter der Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA sollte der Reaktor so umgebaut werden, dass die Produktion von Plutonium minimiert wird und im Normalbetrieb kein waffenfähiges Plutonium anfällt. Neue Schwerwasser-Reaktoren darf der Iran nicht bauen.
Der Konflikt zwischen dem Iran und den USA spitzt sich immer weiter zu. Im Newsticker halten wir Sie über die Vorkommnisse auf dem Laufenden.
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