Armin Laschet fühlte sich verfolgt
Ex-CDU-Chef brettert mit 97 km/h durch 50er-Zone – Billett weg

Ex-CDU-Chef Armin Laschet wurde in Aachen mit 97 Kilometer pro Stunde in einer 50er-Zone geblitzt. Er erhielt einen Bussgeldbescheid, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Laschet legte zunächst Einspruch ein, zog diesen dann aber wieder zurück.
Publiziert: 30.03.2025 um 09:37 Uhr
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Ex-CDU-Chef Armin Laschet wurde in Aachen mit 97 Kilometer pro Stunde in einer 50er-Zone geblitzt.
Foto: imago/Mike Schmidt

Darum gehts

  • Armin Laschet geblitzt: Einspruch zurückgezogen und Geldbusse akzeptiert
  • Laschet behauptete, von unbekannten Männern verfolgt worden zu sein
  • Bussgeldbescheid: 428.50 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot
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Daniel MacherRedaktor News

Da hatte es Armin Laschet wohl etwas eilig. Der ehemalige CDU-Vorsitzende wurde Anfang Juli 2024 in seiner Heimatstadt Aachen mit einer Geschwindigkeit von 97 Kilometer pro Stunde geblitzt – fast doppelt so schnell wie die erlaubten 50 Kilometer pro Stunde.

Der Bussgeldbescheid, der Wochen später eintraf, sah eine Strafe von 428.50 Euro (umgerechnet knapp 408 Franken), zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. Laschets Anwalt legte zunächst Einspruch ein, basierend auf einer ungewöhnlichen Erklärung.

Von unbekannten Männern verfolgt?

Laut «Bild» meldete sich Laschet am Tag nach dem Vorfall bei der Polizei. Er gab an, von unbekannten Männern beim Einsteigen in sein Auto beobachtet und anschliessend verfolgt worden zu sein. Dies habe ihn an frühere Morddrohungen erinnert und zu seiner überhöhten Geschwindigkeit veranlasst.

Laschet selbst kommentierte den Vorfall gegenüber der deutschen Zeitung: «Das war eine aufwühlende Begebenheit, die mich sehr bewegt hat.»

Trotz polizeilicher Ermittlungen konnten keine Beweise für Laschets Behauptungen gefunden werden. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

«Ich zahle die Busse – Haken dran»

Laschet zog seinen Einspruch zurück und erklärte: «Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bussgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbusse. Haken dran.»

Der Politiker, der als möglicher Aussenminister in einer zukünftigen schwarz-roten Regierung gehandelt wird, fügte hinzu: «Zu schnell fahren kann passieren, sollte es aber nicht. Zum Glück wurde hier niemand gefährdet – jedenfalls nicht durch mich.»

Die ursprünglich für den 16. Mai angesetzte Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Aachen wurde aufgrund von Laschets Rückzug des Einspruchs abgesagt. Der Politiker wird nun die verhängte Geldbusse zahlen und die weiteren Konsequenzen akzeptieren müssen.

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