Die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Absturzes verlangen Schmerzensgeld für den Tod ihrer Familienmitglieder. Copilot Andreas Lubitz hatte den Airbus den Ermittlern zufolge am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert. 150 Menschen starben.
Nachdem sie vor einem US-Gericht in Arizona abgeblitzt sind, klagen die Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes nun in Deutschland. Fast 200 von ihnen ziehen vor das Landgericht Essen (Nordrhein-Westfalen).
Klage gegen Flugschule in Arizona
Er habe die Zivilklagen in der vergangenen Woche dort eingereicht, sagte Rechtsanwalt Elmar Giemulla am Samstag in Berlin. Eine bereits im Frühjahr eingereichte Musterklage von vier Angehörigen seien nun weitere 194 Hinterbliebene gefolgt.
Ein Sprecher des Landgerichts Essen bestätigte dies. Die Klage von ursprünglich vier Klägern sei erheblich erweitert worden, sagte er. Sie richte sich gegen eine Flugschule in Arizona und werde der Schule nun zugestellt. Zuvor hatte der «Spiegel» darüber berichtet.
Seine Ausbildung bei der im US-Bundesstaat Arizona gelegenen Flugschule hatte Lubitz wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule nun Versäumnisse vor. Die notwendigen Konsequenzen seien nicht gezogen worden.
Zahlungen an Hinterbliebene zu gering
Die Klage war bereits 2016 in Arizona am Sitz der Flugschule eingereicht worden. Dort wurde sie zurückgewiesen mit dem Hinweis, sich an ein deutsches Gericht zu wenden. Wenn die deutsche Justiz ablehnt, wollten sich die US-Richter den Fall noch einmal anschauen. Die Flugschule Airline Training Center Arizona (ATCA) gehört zur Lufthansa-Gruppe.
Die Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung zahlreicher Hinterbliebener aber zu gering. Am Landgericht Düsseldorf sind ebenfalls Zivilklagen in Sachen Germanwings-Absturz anhängig. (SDA)