Als Waffe eingesetzt, könne es schwere Verletzungen verursachen, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch. Ein entsprechendes bereits im Mai ergangenes Urteil sei inzwischen rechtskräftig.
Der Kläger wollte im Mai 2023 vom Flughafen Berlin-Brandenburg nach Köln/Bonn fliegen und hatte das 2,74 Meter lange, mit Kunststoff ummantelte Springseil dabei. Solche Springseile werden für Fitnessübungen genutzt. Das Sicherheitspersonal bemerkte das Springseil, und die Bundespolizei verbot dem Mann, es mitzunehmen.
Gefährlicher als Ladekabel oder Schnürsenkel
Er flog ohne den Gegenstand mit. Später klagte er, weil er auch in Zukunft mit Springseil im Handgepäck verreisen wollte. Die Klage wurde aber abgewiesen. Die Massnahme der Bundespolizei sei rechtmässig, erklärte das Gericht. Bei dem Springseil handle es sich um einen stumpfen Gegenstand, dessen Mitnahme im Handgepäck untersagt sei.
Es sei besonders reissfest und verstärke durch Schwung aufgebaute Energie durch Nachfedern. Damit könne es leichter Verletzungen verursachen als etwa Ladekabel oder Schnürsenkel, die der Kläger als Beispiele genannt hatte.