AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel erhielt 2017 Spenden in Höhe von 150'000 Franken für ihren Wahlkampf in Deutschland – das Geld kam aus der Schweiz. Allerdings sind Spenden von Nicht-EU-Bürgern nach dem deutschen Gesetz zur Finanzierung von Parteien verboten, weshalb die Staatsanwaltschaft Konstanz (D) ein Verfahren wegen unrechtmässiger Wahlkampfspenden eröffnete.
Im Zentrum der Ermittlungen steht der Apotheker Kurt H.*, Geschäftsführer eines Zürcher Pharmahandels, von dessen Konto die Spenden an die AfD weitergeleitet worden waren. Er sagte aus, dabei nur die Rolle des Vermittlers gespielt zu haben.
Statt die Identität der Spender bekanntzugeben, schrieb er die Namen von 14 Personen auf und leitete das Papier an die Ermittler in Deutschland weiter. Sein Anwalt Valentin Landmann sagte im April: «Die Leute auf dieser Liste sind nicht die Spender – mein Mandant fühlte sich nicht der Wahrheit verpflichtet.» Kein Wunder, wollen die Deutschen nun bei der Einvernahme von H. dabei sein.
«Hier nicht strafbar»
Über das Bundesamt für Justiz stellten die Ermittler, wie H.s Anwalt Valentin Landmann gegenüber SonntagsBlick bestätigt, ein entsprechendes Gesuch bei der Staatsanwaltschaft Zürich. Die Schweiz verfahre bei solchen Anträgen immer sehr grosszügig: «Schlussendlich entscheidet aber der Staatsanwalt, ob die so gewonnenen Erkenntnisse vor Gericht zugelassen werden, sein Entscheid ist ausserdem anfechtbar.»
Für den Anwalt ist klar: Parteien Geld zu spenden, ist in der Schweiz nicht strafbar. «Deshalb hat sich mein Mandant auch nichts zuschulden kommen lassen.»
* Name der Redaktion bekannt