Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstossen, entschieden die höchsten deutschen Richterinnen und Richter mit ihrem am Mittwoch verkündetem Urteil.
Am 5. Februar 2020 war der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Landtag in Erfurt völlig überraschend zum Regierungschef gewählt worden. Neben den Stimmen der eigenen Partei und der Christdemokraten bekam er in geheimer Wahl anscheinend auch alle Stimmen der AfD, die ihren eigene Kandidaten fallen liess.
Merkel (CDU), die gerade auf Reisen war, hatte sich einen Tag nach der Wahl zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine «Vorbemerkung» «aus innenpolitischen Gründen» vorausgeschickt. Das Ergebnis müsse «rückgängig gemacht werden», hatte sie gesagt, zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Und: «Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.» Eine Mitschrift der Pressekonferenz stand zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de.
Kemmerich war nach drei Tagen zurückgetreten, die Amtsgeschäfte hatte er ohne Regierung noch bis März geführt. Ministerpräsident wurde dann doch wieder Bodo Ramelow (Linke), der im ersten Anlauf in den ersten beiden Wahlgängen nicht genug Stimmen bekommen hatte. Dessen Koalition aus Linker, SPD und Grünen hatte bei der Landtagswahl im Herbst 2019 ihre Mehrheit verloren.
Die AfD hatte vor dem deutschen Verfassungsgericht auch schon erfolgreich gegen den damaligen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite stand. (SDA)