Absurder US-Gerichtsfall
Starbucks wegen fehlender Frucht in Fruchtgetränk verklagt

Eine Mango-Drachenfrucht-Limonade ohne Mango? Für Starbucks kein Problem. Doch jetzt steht der Konzern in den USA vor Gericht.
Publiziert: 19.09.2023 um 15:47 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2023 um 15:59 Uhr
Starbucks beantragte eine Abweisung der Klage – vergeblich.
Foto: IMAGO/SNA

Der Starbucks-Konzern muss sich in den USA einer Kunden-Klage vor Gericht stellen, weil in einer Reihe von Fruchtgetränken Aromastoffe statt der namensgebenden Früchte enthalten waren. Ein Richter in New York entschied, dass die Namen und der tatsächliche Inhalt für Verbraucher irreführend sein könnten.

Richter John Cronan verwies darauf, dass zum Beispiel die «Mango-Drachenfrucht»-Limonade zwar echte Drachenfrucht, aber Mango nur als Aromastoff enthalten habe. Für Käufer sei der Unterschied aus den Namen und der Werbung nicht ersichtlich gewesen, betonte er in der am Montag (Ortszeit) veröffentlichten Entscheidung. Und anders als etwa im Fall von Vanille sei nicht allgemein üblich, dass es sich um Aroma statt des tatsächlichen Produkts handele.

«Vernünftige» Verbraucher

Starbucks hatte beantragt, die vor rund einem Jahr eingereichte Klage abzuweisen. Die Kaffeehaus-Kette argumentierte dabei unter anderem, «vernünftige» Verbraucher liefen nicht Gefahr, in die Irre geführt zu werden. Starbucks verwies auch darauf, dass die Getränke die im Namen aufgeführten Geschmacksrichtungen zumindest als Aromen enthielten und die Kunden weitere Informationen von Mitarbeitern bekommen könnten.

Die Kläger führten an, sie seien bereit gewesen, höhere Preise für die Getränke zu bezahlen, weil sie echte Früchte in ihnen erwartet hätten. (SDA)

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