Abschiebung war «offensichtlich rechtswidrig»
Deutschland muss mutmasslichen Bin-Laden-Leibwächter zurückholen

Der als «Bin-Laden-Leibwächter» bekannte islamistische Gefährder Samir A. war aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden. Nun hat ein Gericht entschieden: Er muss von dort zurückgeholt werden.
Publiziert: 15.08.2018 um 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 19:59 Uhr
Sami A. wehrte sich gegen seine Abschiebung.
Foto: Screenshot

Der unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobene mutmassliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch die Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung ab, wie das Münsteraner Gericht mitteilte.

Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei «offensichtlich rechtswidrig» gewesen.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe.

Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit A. aber nicht vor. In Tunesien kam A. nach zwei Wochen in Untersuchungshaft vorläufig frei. Die Ermittlungen in Tunesien laufen aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten. (SDA)

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